Mein Arbeitgeber sitzt in den USA – was gilt für meine Vorsorge in der Schweiz?
Wer in der Schweiz wohnt und für einen Arbeitgeber ausserhalb der EU, der EFTA und Grossbritanniens tätig ist, gilt als echter ANOBAG. AHV, IV und EO bleiben obligatorisch. Die berufliche Vorsorge BVG ist hingegen freiwillig – der gesetzliche Anschlusszwang entfällt. Diese Lücke ist real und hat direkte Folgen für die Altersvorsorge. (Art. 1j Abs. 1 lit. a BVV 2)
Die entscheidende Unterscheidung ist die AHV-Beitragspflicht des Arbeitgebers. Für EU/EFTA-Arbeitgeber gilt aufgrund bilateraler Abkommen: der Arbeitgeber ist gegenüber der AHV beitragspflichtig – auch wenn diese Pflicht an den Arbeitnehmer delegiert wird. Daraus folgt die BVG-Pflicht für den Arbeitnehmer. Für Drittstaat-Arbeitgeber gilt diese Beitragspflicht nicht. Art. 1j Abs. 1 lit. a BVV 2 hält fest, dass Arbeitnehmer nicht der obligatorischen BVG-Versicherung unterstellt sind, wenn ihr Arbeitgeber gegenüber der AHV nicht beitragspflichtig ist. Der echte ANOBAG mit US-Arbeitgeber ist damit von der zweiten Säule rechtlich ausgenommen. (Art. 1j Abs. 1 lit. a BVV 2)
AHV, IV und EO bleiben trotzdem obligatorisch. Der Wohnsitz in der Schweiz begründet die Versicherungspflicht unabhängig vom Sitz des Arbeitgebers. Der echte ANOBAG zahlt beide Beiträge selbst. Die Abrechnung erfolgt direkt über die kantonale Ausgleichskasse am Wohnort. Eine Vereinbarung nach Art. 21 der EU-Verordnung ist nicht notwendig und nicht möglich – es fehlt die entsprechende staatsvertragliche Grundlage. (Art. 1a AHVG)
Die UVG-Pflicht besteht unabhängig vom Sitz des Arbeitgebers. Wer in der Schweiz arbeitet, muss gegen Berufs- und Nichtberufsunfall versichert sein. Da kein Schweizer Arbeitgeber den Abschluss übernimmt, muss der echte ANOBAG diese Versicherung selbst organisieren. Die Pflicht bleibt trotzdem bestehen.
Für die BVG-Vorsorge stehen dem echten ANOBAG nur eingeschränkte Wege offen. Ein freiwilliger Anschluss an die Stiftung Auffangeinrichtung ist möglich – dort jedoch nur auf dem Niveau des obligatorischen Minimums, ohne überobligatorische Gestaltung. Private Sammelstiftungen sind eine weitere Option, nehmen echte ANOBAG aber selten auf. Der Zugang ist faktisch eng.
Die wichtigste Alternative ist die Säule 3a. Wer kein BVG hat oder nur minimal versichert ist, kann den erhöhten Säule-3a-Beitrag geltend machen: bis zu 20 Prozent des Nettoerwerbseinkommens, maximal CHF 35’280 pro Jahr (Stand 2026). Das ist der einzige Bereich, in dem der echte ANOBAG gegenüber dem klassischen Arbeitnehmer einen steuerlichen Vorteil hat. Dieser Spielraum bleibt in der Praxis häufig ungenutzt. (Art. 7 Abs. 1 lit. b BVV 3)
Wer die Situation nicht frühzeitig regelt, riskiert zusätzliche Komplikationen. Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses lässt sich ein BVG-Anschluss praktisch nicht mehr rückwirkend umsetzen. Die Auffangeinrichtung bleibt dann oft die einzige verbleibende Lösung.
Praxishinweis
Was in der Beratung häufig übersehen wird: Wer von «ANOBAG» spricht, meint meistens den EU/EFTA-Fall – den sogenannten unechten ANOBAG. Dort gilt BVG-Pflicht wie für jeden Schweizer Arbeitnehmer. Beim echten ANOBAG mit Drittstaat-Arbeitgeber fällt diese Pflicht weg. Viele Betroffene merken das erst, wenn sie sich bei einer Sammelstiftung anmelden wollen – und abgewiesen werden.
Viele Betroffene unterschätzen: Ohne BVG fehlt die zweite Säule vollständig. Wer keine freiwillige Lösung einrichtet, baut über Jahre kein Alterskapital auf. Die Lücke wächst still – und lässt sich später nur begrenzt kompensieren.
Zahlen und Fakten
| BVG-Pflicht echter ANOBAG | Nicht obligatorisch (Art. 1j Abs. 1 lit. a BVV 2) |
| AHV/IV/EO | Obligatorisch (Art. 1a AHVG) |
| UVG | Obligatorisch, selbst abzuschliessen |
| Art. 21-Vereinbarung | Nicht erforderlich (kein bilaterales Abkommen) |
| Freiwilliges BVG | Möglich via Auffangeinrichtung |
| Säule 3a Maximalbeitrag | CHF 35'280 / Jahr (20% des Nettoeinkommens, 2026) |
| Rückwirkender BVG-Anschluss | Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses praktisch ausgeschlossen |
Haben Sie Fragen zu Ihrer konkreten Situation?
Kostenlose Beratung