Was ist eine Pensionskasse – und welche Pflichten hat Ihr Unternehmen?
Eine Pensionskasse ist die berufliche Vorsorge der zweiten Säule. Sie ergänzt die AHV und sichert Mitarbeitende im Alter sowie bei Invalidität und Tod ab.
Für Unternehmen wird die Pensionskasse relevant, sobald Mitarbeitende die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. Dann müssen sie einer registrierten Vorsorgeeinrichtung angeschlossen werden. Als Arbeitgeber bezahlen Sie mindestens die Hälfte der Beiträge und sorgen dafür, dass Anmeldung, Lohnbasis und Vorsorgeplan korrekt geregelt sind.
Wichtig ist dabei nicht nur die Pensionskasse selbst. Auch die Koordination mit UVG und KTG sollte geprüft werden. Gerade bei Krankheit, Unfall, längerer Arbeitsunfähigkeit oder Invalidität entscheidet das Zusammenspiel dieser Versicherungen darüber, ob Leistungen sauber ineinandergreifen.
Die Pensionskasse gehört zur obligatorischen beruflichen Vorsorge. Sie baut für versicherte Mitarbeitende Altersguthaben auf und bietet je nach Vorsorgeplan Leistungen bei Invalidität und Tod.
Als Arbeitgeber müssen Sie klären, welche Mitarbeitenden versichert werden müssen, ab wann der Anschluss gilt und welcher Lohn versichert wird. Dabei spielen unter anderem Eintrittsschwelle, Koordinationsabzug, Pensum, Alter und Lohnhöhe eine Rolle.
In der Praxis wählen die meisten KMU eine Sammel- oder Gemeinschaftsstiftung. Entscheidend ist nicht nur die Prämie. Zwei Angebote können ähnlich teuer wirken und trotzdem unterschiedliche Leistungen, Risikoprämien, Verwaltungskosten oder Bedingungen enthalten.
Besonders wichtig ist die Abstimmung mit den übrigen Personenversicherungen. Die Unfallversicherung nach UVG deckt die Folgen von Berufs- und je nach Pensum auch Nichtberufsunfällen. Eine Krankentaggeldversicherung KTG kann bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit Lohnfortzahlung und Liquidität absichern. Die Pensionskasse wird vor allem dann relevant, wenn aus Krankheit oder Unfall eine längere Invalidität entsteht oder ein Todesfall eintritt.
Wenn BVG, UVG und KTG nicht zusammen geprüft werden, können Lücken, Doppelspurigkeiten oder falsche Erwartungen entstehen. Deshalb sollte ein Vorsorgeplan nicht isoliert betrachtet werden, sondern im Zusammenhang mit Lohnstruktur, Arbeitsverhältnissen und bestehenden Versicherungen.
Praxishinweis
Prüfen Sie eine Pensionskasse nicht nur nach dem Beitragssatz. Achten Sie darauf, welche Lohnteile versichert sind, wie Teilzeitmitarbeitende behandelt werden und welche Leistungen bei Invalidität und Tod vorgesehen sind.
Klären Sie zusätzlich, wie die Pensionskasse mit UVG und KTG zusammenspielt. Wichtig sind vor allem Wartefristen, Leistungsbeginn, Lohnfortzahlung, Taggelder und mögliche Leistungen bei Invalidität.
Gerade bei Neugründungen und kleinen KMU lohnt sich diese Prüfung früh. So vermeiden Sie, dass ein Anschluss zwar formal korrekt ist, aber nicht zur tatsächlichen Situation Ihres Unternehmens passt.
Zahlen und Fakten
| Eintrittsschwelle 2026 | CHF 22'680 Jahreslohn |
| Koordinationsabzug 2026 | CHF 26'460 |
| Oberer Grenzbetrag 2026 | CHF 90'720 |
| BVG-Mindestzinssatz 2026 | 1.25 % |
| Arbeitgeberanteil | mindestens 50 % der Beiträge |
| Abgedeckte Risiken | Alter, Invalidität und Tod |
| Zusätzlich zu prüfen | Koordination mit UVG und KTG |
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