Was ist eine Pensionskasse?
Eine Pensionskasse ist eine Vorsorgeeinrichtung der 2. Säule, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Schweiz gegen die finanziellen Folgen von Alter, Invalidität und Tod absichert.
Die berufliche Vorsorge ist in der Schweiz gesetzlich geregelt und bildet zusammen mit der AHV die Basis der Altersabsicherung. Während die AHV eine Grundabsicherung für alle bietet, ermöglicht die Pensionskasse die Weiterführung des gewohnten Lebensstandards nach der Pensionierung.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen sich die Beiträge. Der Arbeitgeber muss mindestens gleich viel einzahlen wie der Arbeitnehmer – in der Praxis zahlen viele Arbeitgeber mehr als das gesetzliche Minimum.
Das angesparte Kapital wächst während der gesamten Erwerbszeit und wird ab dem Referenzalter ausbezahlt – entweder als lebenslange Rente, als einmalige Kapitalzahlung oder als Kombination beider Formen.
Die Pensionskasse sichert nicht nur das Alter ab. Sie erbringt auch Leistungen bei Invalidität und schützt die Angehörigen im Todesfall. Diese drei Risiken – Alter, Invalidität, Tod – bilden den Kern der beruflichen Vorsorge.
Jedes Unternehmen mit Angestellten ab einem Jahreslohn von CHF 22’680 ist verpflichtet, seine Mitarbeitenden einer Pensionskasse anzuschliessen. Die Wahl der Pensionskasse liegt beim Arbeitgeber – und hat direkte Auswirkungen auf Kosten, Leistungen und Absicherungsqualität.
Zahlen und Fakten
| Eintrittsschwelle 2026 | CHF 22'680 |
| Koordinationsabzug | CHF 26'460 |
| Oberer Grenzbetrag | CHF 90'720 |
| Mindestzinssatz 2026 | 1.25% |
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