Was ist eine Vollversicherung in der beruflichen Vorsorge?

Bei der Vollversicherung überträgt der Arbeitgeber alle Risiken der beruflichen Vorsorge vollständig an ein Versicherungsunternehmen. Der Versicherer garantiert die Altersguthaben, den Umwandlungssatz und alle Risikoleistungen bei Tod und Invalidität. Eine Unterdeckung ist ausgeschlossen. Sanierungsbeiträge von Arbeitgeber oder Arbeitnehmenden entfallen. (BVG Art. 65)

Die Vollversicherung ist ein Kollektivlebensversicherungsvertrag zwischen Arbeitgeber und Versicherungsunternehmen. Der Versicherer übernimmt das Anlagerisiko und die biometrischen Risiken Tod und Invalidität. Dafür erhebt er eine Risikoprämie. (BVG Art. 65)

Der Versicherer garantiert den Umwandlungssatz vertraglich. Das bedeutet: Die spätere Rente steht bei Vertragsabschluss bereits fest. Bei teilautonomen Lösungen trägt die Vorsorgeeinrichtung das Anlagerisiko selbst. Dort kann der Umwandlungssatz sinken. (BVG Art. 14)

Überschüsse aus der Kapitalanlage fliessen teilweise an die Versicherten zurück. Der Versicherer muss mindestens 90 Prozent der Erträge aus dem Kollektivgeschäft für die Versicherten verwenden. Der Rest verbleibt beim Versicherer als Gewinn. (BVG Art. 37)

Aktuell bieten fünf Gesellschaften eine Vollversicherung an: Swiss Life, Allianz Suisse, Helvetia, Baloise und Pax. AXA hat das Modell 2019 aufgegeben. Der Marktanteil der Vollversicherung sinkt seither. (OAK BV)

Die langfristige Verzinsung der Altersguthaben fällt bei Vollversicherern tiefer aus als bei teilautonomen Sammelstiftungen. Der Grund ist die Risikoprämie, die der Versicherer einbehält. Sicherheit hat einen messbaren Preis. (OAK BV)

Praxishinweis

Was in der Beratung häufig übersehen wird: Die Vollversicherung schützt nicht nur vor Kursverlusten. Sie eliminiert auch das Risiko von Sanierungsbeiträgen. Für Betriebe mit wenigen Versicherten kann ein einziger Invaliditätsfall das Kollektiv finanziell stark belasten. Dieses Risiko trägt bei der Vollversicherung der Versicherer. (BVG Art. 65, BVV 2 Art. 44)

Zahlen und Fakten

Anbieter Schweiz Swiss Life, Allianz, Helvetia, Baloise, Pax
Risikoübertragung Vollständig an Versicherer
Umwandlungssatz Vertraglich garantiert
Überschussbeteiligung Mindestens 90 % (BVG Art. 37)
Aufsicht OAK BV und FINMA
Deckungsgrad gesetzlich garantiert 100%
Anlagerisiko beim Lebensversicherer
Sanierungsbeiträge strukturell ausgeschlossen
Stand: 18.06.2026 · Quelle: BVG Art. 14, 37, 65; BVV 2 Art. 44; OAK BV

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