Neuanschluss ANOBAG

Welche BVG-Lösung passt für ANOBAG: Auffangeinrichtung oder Sammelstiftung?

Echte ANOBAG versichern sich in der Praxis über die Auffangeinrichtung BVG im Plan SE. Unechte ANOBAG können zwischen Auffangeinrichtung und Sammelstiftung wählen. Entscheidend sind Status, Lohnhöhe und gewünschter Leistungsumfang. Die Auffangeinrichtung bietet Sicherheit und Standard, Sammelstiftungen bieten Flexibilität und oft bessere Leistungen.

Der Status als ANOBAG bestimmt den Spielraum. Echte ANOBAG arbeiten für Arbeitgeber ausserhalb von EU/EFTA und sind vom BVG-Obligatorium befreit. Unechte ANOBAG arbeiten für Arbeitgeber innerhalb EU/EFTA und unterstehen der obligatorischen Versicherung ab Eintrittsschwelle wie inländische Arbeitnehmer. (Art. 1j Abs. 1 lit. a BVV 2; Verordnung EG 883/2004)

Die Auffangeinrichtung erfüllt eine gesetzliche Sicherungsfunktion. Sie nimmt Personen auf, die keine andere Lösung finden oder wählen. Für ANOBAG erfolgt die Versicherung im Plan SE. Der versicherte Lohn beträgt standardmässig bis CHF 90720 und kann auf Antrag bis CHF 148200 erweitert werden. Der Umwandlungssatz liegt im Referenzalter bei 6.80 Prozent. (Art. 14 BVG)

Die Struktur der Auffangeinrichtung ist standardisiert. Im Alter 45 bis 54 beträgt der Spar- und Risikobeitrag 19 Prozent des versicherten Lohns, davon 15 Prozent Sparanteil und 4 Prozent Risikoanteil. Die Verwaltungskosten betragen zusätzlich 1.5 Prozent des versicherten Lohns, maximal CHF 350 pro Jahr. Zusatzleistungen sind kaum vorhanden. Es gibt keine Lebenspartnerrente und keine echte überobligatorische Vorsorge. (Vorsorgeplan SE 2026)

Sammelstiftungen funktionieren wie klassische Arbeitgeberlösungen. Sie versichern unechte ANOBAG analog zu normalen Arbeitnehmern und nutzen den Spielraum der weitergehenden Vorsorge. Der versicherte Lohn kann deutlich über dem BVG-Maximum liegen, oft über CHF 200`000. Sparbeiträge sind flexibel gestaltbar und können bis etwa 25 Prozent betragen. Leistungen wie Lebenspartnerrenten sind üblich. (Art. 49 BVG)

Der Zugang zur Sammelstiftung ist nicht garantiert. Anbieter prüfen Risiko, Einkommen und Struktur. Zudem fehlt ein schweizerischer Arbeitgeber als Vertragspartner, was die Umsetzung erschwert.

Der zentrale Vergleich liegt in der Wirkung der Beiträge. Sparbeiträge erhöhen direkt das Altersguthaben. Risiko- und Verwaltungskosten sind effektive Kosten. Wer nur auf den Gesamtbeitrag schaut, vergleicht falsch. Entscheidend ist, wie viel Kapital langfristig aufgebaut wird und welche Leistungen daraus entstehen.

Praxishinweis

Was in der Beratung häufig übersehen wird: Der Unterschied zwischen Beitrag und Kosten verzerrt viele Entscheide. Höhere Beiträge bei einer Sammelstiftung bedeuten oft mehr Alterskapital und nicht höhere Kosten.

Viele unterschätzen auch die Eintrittshürde. Eine Sammelstiftung kann Sie ablehnen oder nur mit Einschränkungen aufnehmen. Die Auffangeinrichtung nimmt Sie immer auf, unabhängig von Alter oder Gesundheitszustand.

Zahlen und Fakten

Status entscheidet Wahlmöglichkeit
Echter ANOBAG meist Auffangeinrichtung
Unechter ANOBAG Wahl möglich
Umwandlungssatz BVG 6.80 Prozent
Verwaltungskosten Plan SE max. CHF 350
Aufnahmegarantie Auffangeinrichtung ja
Freiwillige Versicherung möglich ohne Obligatorium
Stand: 05.05.2026 · Quelle: BVG, BVV 2, Verordnung EG 883/2004, Vorsorgeplan SE 2026

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