Winterthur: Weitere Massnahmen nötig bei städtischer Pensionskasse

Zwei Gemeinderäte wollen wissen, wie es um die Sanierung steht. Fazit: Diese ist noch lange nicht abgeschlossen, der Deckungsgrad ist noch immer tief.

Im Juni 2013 stimmte Winterthur einer Sanierung der Pensionskasse zu. 220 Millionen Franken waren dafür nötig. Weitere 50 Millionen Franken trugen die Arbeitnehmenden bei. Und kürzlich wurde klar, dass die Stadt wohl noch einmal 58 Millionen Franken einschiessen muss – aus Geld, das aus Rückstellungen stammt, die im Rahmen der Umstellung des städtischen Rechnungsmodelles gebildet wurden. Annetta Steiner (GLP) und Marc Wäckerlin (Piraten) wollen nun wissen, ob es noch weitere Sanierungsschritte braucht und auch, wie sich eine allfällige Senkung des technischen Zinssatzes auswirken würde. Der technische Zinssatz ist ein Bewertungszinssatz, mit dem für die Berechnung der Vorsorgekapitalien die erwartete Rendite auf diesen Kapitalien berücksichtigt wird. Die Antwort auf die Fragen stammen nicht vom Stadtrat, sondern vom Stiftungsrat, zumal die Pensionskasse seit 2014 eine selbstständige öffentlich-rechtliche Stiftung ist. Der Stiftungsrat hält fest, die laufende Sanierung sei noch nicht abgeschlossen. Die Einlage von 150 Millionen Franken habe es zwar ermöglicht, den Deckungsgrad von 88,4 auf 97,9 Prozent zu steigern. Doch weil sich die Lebenserwartung weiter erhöht habe, während das Zinsniveau sinke, habe der Stiftungsrat beschlossen, den technischen Zins in einem ersten Schritt per Ende 2015 auf 2,75 Prozent zu reduzieren. Das hat Folgen: Je tiefer der technische Zinssatz, desto tiefer der Deckungsgrad. Entsprechend betrug dieser per Ende 2015 nur noch 93,5 Prozent. Die Pensionskasse befinde sich also noch immer klar in Unterdeckung und die Risikofähigkeit sei erheblich eingeschränkt. «Die Massnahmen müssen deshalb zwingend weitergeführt werden», bilanziert der Stiftungsrat. Zumal der technische Zinssatz wohl nochmals gesenkt werden müsse und der Deckungsgrad dadurch weiter sinke. «Es werden weitere Massnahmen nötig sein. Da der Gemeinderat über die Finanzierung der Pensionskasse beschliesst, wird der Stiftungsrat diesem voraussichtlich Anfang 2017 entsprechend Antrag stellen», heisst es weiter.

Kein Spielraum bei Senkung des Umwandlungssatzes

Die Interpellanten wollten auch wissen ob es möglich sei, auf 58 Millionen Franken aus den Rückstellungen zu verzichten. Das verneint der Stiftungsrat. Ein Thema sei es aber, die Umwandlungssätze weiter zu senken. Der Umwandlungssatz ist derjenige Prozentsatz, mit dem das vorhandene Altersguthaben bei Pensionierung in eine jährliche Altersrente umgerechnet wird. Allerdings gibt es hier momentan keinen Spielraum. Der Gemeinderat hat nämlich 2013 in Artikel 16 der Verordnung über die Pensionskasse festgelegt, dass der Umwandlungssatz stufenweise über 6 Jahre abgesenkt wird. Bis Ende 2018 entstehen darum weitere Pensionierungsverluste. Danach sei voraussehbar, dass es weitere Senkungen brauchen werde.

Quelle: Landbote
27.07.2016