Die Sozialversicherungen sind historisch unterschiedlich gewachsen. Auch die Versicherungspflicht ist unterschiedlich. So ist die erste Säule für alle Einwohner der Schweiz obligatorisch, der Eintritt in die berufliche Vorsorge bedingt ein Einkommen und die dritte Säule kann freiwillig abgeschlossen werden.
1. Säule
Alters und Hinterlassenenversicherung AHV
Die AHV ist die älteste gesetzliche Altersvorsorge in der Schweiz. Die Beiträge der Berufstätigen werden im Umlageverfahren direkt an die Pensionäre verteilt, dadurch standen bei der Einführung im Jahr 1948 sofort Gelder für Altersrenten zur Verfügung.
Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen sich die Beiträge, Selbständige übernehmen alle Sozialversicherungen selber, profitieren jedoch von einem reduzierten Satz.
Invalidenversicherung IV
Die Invalidenversicherung schützt im Falle von Erwerbs- und Arbeitsunfähigkeit. Betroffene werden möglichst wieder in den Arbeitsprozess eingegliedert nach dem Prinzip „Eingliederung vor Rente“. Falls dies nicht möglich ist, werden die Renten folgendermassen unterschieden:
2. Säule
Pensionskasse
Arbeitnehmer, die das 17. Altersjahr überschritten haben und einen Jahreslohn von mehr als CHF 21`510 (2021) beziehen, sind obligatorisch in der 2. Säule versichert. Ab dem 25. Altersjahr kommen zu den Risikobeiträgen Sparbeiträge für die Altersvorsorge hinzu.
Einzelunternehmen können sich der Pensionskasse ihrer Mitarbeiter, dem Berufsverband oder der Stiftung Auffangeinrichtung anschliessen. Versäumt der Arbeitgeber, seine Mitarbeiter bei einer Stiftung zu versichern, sind diese durch die Stiftung Auffangeinrichtung versichert.
Leistungen der Beruflichen Vorsorge sind die Altersvorsorge, der Schutz bei Invalidität und die Absicherung der Angehörigen. Die Grenze für diese Leistungen liegt bei einem Einkommen von CHF 86`040 (2021). Lohnbestandteile, die darüber hinausgehen, sind nicht obligatorisch versichert.
Unfallversicherung
Wer ist versichert
In der Unfallversicherung sind Sie als Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin in jedem Fall für Berufsunfall versichert. Arbeiten Sie mehr als acht Stunden die Woche, sind Sie zudem bei der Nichtbetriebs-Unfallversicherung angeschlossen.
Wann beginnt der Versicherungsschutz
Der Versicherungsschutz beginnt am Tag der tatsächlichen oder geplanten Arbeitsaufnahme und endet dreissig Tage nach Austritt aus dem Unternehmen.
Welcher Lohn ist versichert
Alle Lohnbestandteile bis CHF 148`200 sind versichert. Löhne, die darüber hinausgehen, müssen zusätzlich abgedeckt werden mit einer Zusatzversicherung, dem UVG-Z.
Gibt es alternativen zur Unfallversicherung bei Löhnen über CHF 148`200
Alternativ kann der übersteigende Lohn mit der Pensionskasse für den Fall von Unfall abgesichert werden. Vorteil hier: Leistungen werden auch für Hinterlassene bezahlt.
Können Einzelunternehmen eine Unfallversicherung abschliessen
Auch Einzelunternehmen können eine Unfallversicherung abschliessen, eine sogenannte UVG-F. Darin können verschiedene Elemente wie Taggeld oder Heilungskosten abgedeckt werden. Die Leistungsdauer erstreckt nach der Wartefrist über zwei Jahre nach dem Ereignis. Die Wartefrist kann gewählt werden.
3. Säule
Gebundene Vorsorge mit Steuervorteil / Säule 3a
Die gebundene Vorsorge mit Steuervorteil unterteilt sich im Wesentlichen in
Freie Vorsorge / Säule 3b
Unter freier Vorsorge werden alle Massnahmen zur Absicherung bei Invalidität, Alter und Tod verstanden. Dies können Policen bei einer Versicherung oder alternative Massnahmen zum Vermögensaufbau und somit der Altersvorsorge sein.