Frage L.K aus A.: Mein Arbeitgeber hat mir aus wirtschaftlichen Gründen die Stelle gekündigt. Ich möchte später auf alle Fälle eine Rente auch aus der Pensionskasse beziehen. – Was muss ich tun?
Gerade in einem wirtschaftlich schwierigeren Umfeld sind ältere Arbeitnehmer wegen höheren Sozialleistungen benachteiligt. Um sicherzustellen, dass Sie in Zukunft eine Rente erhalten und nicht das Freizügigkeitskapital, können Sie sich während der Arbeitslosigkeit der Stiftung Auffangeinrichtung anschliessen.
Die Vorsorge bei der Stiftung Auffangeinrichtung beschränkt sich auf das BVG-Obligatorium und versichert Löhne bis maximal 84`600.—. Falls Sie Freizügigkeitsleistungen mitbringen, die über dem BVG-Obligatorium sind, werden diese ausgeschieden. Sie dürfen sich diese auszahlen lassen, auf einem Freizügigkeitskonto parkieren, einen Auszahlungsplan einrichten oder eine Leibrente im Rahmen der 3. Säule kaufen.
Erfahrungsgemäss belasten die BVG-Sparbeiträge das Budget mit reduzierten Einkommen. Deshalb dürfen Sie die Beiträge reduzieren. Diese können in der Folge nicht mehr geändert werden.
Weitere Informationen: BVG und Arbeitslosigkeit