Pensions-Kassen-Sturz vom Juli 2015

Die Zahl der autonomen Pensionskassen ist jedoch in der gleichen Zeitspanne wegen Unternehmensfusionen und Aufgabe der Selbständigkeit kleinerer Institutionen von 2800 auf noch rund 2000 geschmolzen. Kleinere Unternehmen nutzen für ihre Beschäftigten Vorsorgelösungen der Assekuranz oder unabhängiger Sammelpensionskassen.

Die stetig weniger werdenden selbständigen Kassen müssen ein expandierendes Vermögen betreuen. Gemäss Angaben des BSV Bundesamts für Sozialversicherungen sind 2013 durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer 43 Mrd. Fr. Lohnbeiträge vorsorgegespart worden. Als Renten bezahlt wurden im gleichen Jahr 26,5 Mrd. Fr.

Verantwortlich für Investment und Abwicklung sind die paritätisch aus Beschäftigtenvertretern und Arbeitgeberdelegierten zusammengesetzten Pensionskassenstiftungsräte. Die fachliche Befähigung der Ratsmitglieder zu prüfen, ist Sache der Gremien selbst. Es gehört zu den zwingenden Aufgaben des obersten Führungsorgans, die Erstausbildung und Weiterbildung der Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertreter sicherzustellen.

Verantwortlich für Investment und Abwicklung sind die paritätisch aus Beschäftigtenvertretern und Arbeitgeberdelegierten zusammengesetzten Pensionskassenstiftungsräte. Die fachliche Befähigung der Ratsmitglieder zu prüfen, ist Sache der Gremien selbst. Es gehört zu den zwingenden Aufgaben des obersten Führungsorgans, die Erstausbildung und Weiterbildung der Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertreter sicherzustellen.

Das Vorsorgegesetz BVG verpflichte die Stiftungsräte, sich das notwendige Fachwissen anzueignen, bestätigt Roman Saidel von der Oberaufsichtskommission berufliche Vorsorge OAK. Zu Ressourcen, Zeit und Finanzierung bestünden keine Vorgaben – auch nicht zum Ausweis absolvierter Studienleistungen.

Schulungsprogramme werden u. a. von Fachschulen, Brancheninstitutionen wie dem VPS, dem gewerkschaftlichen Bildungsinstitut Movendo, dem Pensionskassenverband ASIP sowie Banken und Versicherungen angeboten. Professionalität sei ein stetiger Anspruch an die Arbeit von Kassenführungsorganen, sagt ASIP-Direktor Hanspeter Konrad.

In der Pflicht seien die Arbeitgeber wie die Pensionskassen selbst (Kursbesuche auf Arbeitszeit und Übernahme von Kurskosten), folgert Urban Hodel von der Stiftungsratsvereinigung PK-Netz 2. Säule. Von der eigenen Klientel fordert er, die Nachfolge durch sukzessives Nachziehen jüngerer Kollegen im Stiftungsrat zu regeln. So werde Wissen von den erfahrenen Mitgliedern übernommen.

Quelle: Finanz und Wirtschaft