Zentralstelle 2. Säule

Die Zentralstelle 2. Säule ist Verbindungsglied zwischen den Vorsorgeeinrichtungen nach BVG und den Versicherten. Alle Die Einrichtungen der 2. Säule und Stellen, welche Freizügigkeitskonten und -policen führen sind verpflichtet, Guthaben der Zentralstelle zu melden1.

Zweck der Zentralstelle ist, die Verbindung der Guthaben mit den Eigentümern sicherzustellen. Eine versicherte Person kann jederzeit den Antrag auf Überprüfung vergessener Guthaben stellen. Sie erhält in der Folge einen Auszug aller bei der Zentralstelle gemeldeten Ansprüche2. Bei der Zentralstelle werden keine Guthaben verwaltet. Sie kann auch keine Überweisungen veranlassen.

Adresse:
Zentralstelle 2. Säule
Sicherheitsfonds BVG
Eigerplatz 2
Postfach 1023
3000 Bern 14
info@zentralstelle.ch
+41 31 380 79 75

Bei einer Anfrage und Übereinstimmung werden der/die Anspruchsberechtigte und die Einrichtung informiert. Der Entscheid, eine Auszahlung zu tätigen, wird von der Einrichtung getroffen.


1Vergleiche Gesetzesrevision Vorsorgeausgleich bei Ehescheidung
2Grundlage: FZG Art. 24a ff