Pensions-Kassen-Sturz vom Januar 2016

Wer seinen persönlichen Versicherungsausweis durchliest, findet darin Angaben zum individuellen Kontostand, zu den während des Jahres durch Lohnabzüge und Arbeitgeberbeiträge zugefügten Einzahlungen und zur Zinsgutschrift. Jede Vorsorgeeinrichtung darf die Verzinsung der Sparguthaben nach Massgabe der Finanzlage selbst festlegen. Der BVG-Mindestzins, der für 2015 auf 1,75% stand, gilt nur für den gesetzlichen Teil der beruflichen Vorsorge.

Pensions-Kassen-Sturz vom November 2015

Das Anlageresultat der Pensionskassen kurz vor Jahresende stimmt versöhnlich. Der Börsensturz von Januar nach der Freigabe des Eurokurses ist verdaut. Auf den Aktienanlagen – im Branchenschnitt 30% des Gesamtvermögens – resultiert eine Gesamtperformance aus Kurs und Dividende von etwa 1%.

Pensions-Kassen-Sturz vom Oktober 2015

Pensionskassen und Lebensversicherer müssen nächstes Jahr die Pensionsgelder noch zu mindestens 1,25% verzinsen. Der Bundesrat hat gemäss den Regeln der obligatorischen beruflichen Vorsorge den BVG-Mindestzins bereits für das folgende Jahr festgelegt. Aktuell steht der minimal vorgeschriebene Pensionszins auf 1,75%.

Pensions-Kassen-Sturz vom September 2015

Die Pensionskassen dürften am Ende in den ersten neun Monaten des Jahres etwa 0,5 bis 2% des Vermögens eingebüsst haben. Der Pictet-BVG-Index-25, der ein Portefeuille mit 25%-Aktienanteil abbildet, zeigt ein Minus von 1,25% an. «Im Fall einer Nullperformance dieses Jahr kann der Deckungsgrad der Pensionskassen wegen der Leistungspflichten rund drei Prozentpunkte schrumpfen», warnt Ueli Mettler […]

Pensions-Kassen-Sturz vom August 2015

Immobilienanlagen – die mit rund 21% der Vermögen drittbedeutendste Anlageklasse der Pensionskassen sind – stabilisieren immerhin das Gesamtvermögen. Damit ist jedoch der Pro-rata-Zins, den die Kassen den Versicherten garantieren müssen, nicht verdient.

Pensions-Kassen-Sturz vom Juli 2015

Die Zahl der autonomen Pensionskassen ist jedoch in der gleichen Zeitspanne wegen Unternehmensfusionen und Aufgabe der Selbständigkeit kleinerer Institutionen von 2800 auf noch rund 2000 geschmolzen. Kleinere Unternehmen nutzen für ihre Beschäftigten Vorsorgelösungen der Assekuranz oder unabhängiger Sammelpensionskassen.

Pensions-Kassen-Sturz vom Juni 2015

Das Kostenargument prägt die Anlageentscheide der Vorsorgeeinrichtungen. Heute mehr als gestern, denn seit einem Jahr ist vorgeschrieben, dass die Pensionskassen ergänzend zu den direkten Anlagekosten auch die indirekten Betreuungs-, Handels- und Aufbewahrungskosten ermitteln und ausweisen müssen. Dennoch kann sich rechnen, etwas mehr für die Vermögensverwaltung auszugeben, um damit an zusätzliche Ertragschancen heranzukommen.

Pensions-Kassen-Sturz vom Mai 2015

Negativzinsen, Renditeflaute und Anlagenotstand – für die Vorsorgebranche türmen sich die Gefahren immer höher auf. Doch müssen deshalb wirklich zusätzliche oder grössere Investmentrisiken eingegangen werden? Anleihen von Emittenten mit niedriger Bonitätsnote werden sicherlich nicht zu einem akzeptableren Investment, nur weil sie nicht mehr als Schrott (Junk Bonds), sondern als hochverzinsliche Obligation tituliert werden.

Berufliche Vorsorge: Studie untersucht Pensionierungsverluste

Der gesetzlich vorgeschriebene Mindestumwandlungssatz von 6,8 Prozent in der obligatorischen beruflichen Vorsorge verursacht den Vorsorgeeinrichtungen wegen der steigenden Lebenserwartung und den tiefen Anlagerenditen erhebliche Pensionierungsverluste. Diese führen zu einer systemfremden Umverteilung in der zweiten Säule. Das zeigt exemplarisch eine Studie im Auftrag des Bundesamtes für Sozialversicherungen, in der die Mechanismen und Auswirkungen der Pensionierungsverluste bei […]

Obligationen: Unterschätztes Risiko für Pensionskassen

Über 300 Milliarden Franken oder rund 40 Prozent des Vermögens haben Pensionskassen in Obligationen investiert. Deren Renditen tendieren wegen der tiefen Zinsen gegen Null. Teilweise sind sie negativ. Und damit nicht genug: Wer neue Obligationen kauft, zahlt dafür Höchstpreise.

Jordan erteilt Pensionskassen Absage

Die Schweizerische Nationalbank (SNB) hat nach den Worten ihres Präsidenten Thomas Jordan keine andere Wahl gehabt, als den Euro-Mindestkurs aufzugeben. Wenn die SNB den Schritt später vorgenommen hätte, wäre der Schaden für die Wirtschaft grösser gewesen, sagte er.

Der BVG-Mindestzins liegt viel zu hoch

Wenn sich grössere Schweizer Pensionskassen ernsthaft überlegen, einige Militärbunker zu mieten, um vergleichsweise kostengünstig Banknoten einzulagern, glaubt man zunächst an einen Witz. Doch der Abwehrkampf gegen eine weitere Stärkung des Schweizerfrankens treibt tatsächlich derart sonderbare Blüten. Da die Schweizerische Nationalbank (SNB) einzelnen Banken inzwischen einen Negativzins von 0,75 Prozent aufbrummt, kann es durchaus dazu kommen, […]