Pensions-Kassen-Sturz vom Januar 2016
Wer seinen persönlichen Versicherungsausweis durchliest, findet darin Angaben zum individuellen Kontostand, zu den während des Jahres durch Lohnabzüge und Arbeitgeberbeiträge zugefügten Einzahlungen und zur Zinsgutschrift. Jede Vorsorgeeinrichtung darf die Verzinsung der Sparguthaben nach Massgabe der Finanzlage selbst festlegen. Der BVG-Mindestzins, der für 2015 auf 1,75% stand, gilt nur für den gesetzlichen Teil der beruflichen Vorsorge.